Beide Ausweisarten informieren über die energetischen Eigenschaften einer Immobilie, aber sie beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Für die Vermarktung ist wichtig, dass die richtige Ausweisart vorliegt und die Pflichtangaben korrekt übernommen werden.
Der Energiebedarfsausweis bewertet die Bausubstanz (unabhängig vom Nutzer), während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre misst.
Ein Bedarfsausweis ist für unsanierte Altbauten und Neubauten Pflicht. Für neuere oder sanierte Gebäude ist der meist günstigere Verbrauchsausweis oft ausreichend.
Hauptunterschiede auf einen Blick:
=> Bedarfsausweis: Pflicht für Neubauten und Bestandsgebäude, die den Wärmeschutzstandard von 1977 nicht erfüllen.
=> Verbrauchsausweis: Basiert auf Heizkostenabrechnungen (nutzerabhängig). Meist ausreichend für Wohngebäude mit
5 Wohneinheiten oder Baujahr ab 1978.